Bankgeschäfte folgen klaren Regeln. Sie sind streng reguliert und staatlich beaufsichtigt, und wo es um Kredite, Sicherheiten und Gebühren geht, entscheiden oft Details über erhebliche Beträge. Als spezialisierte Anwälte für Bankrecht vertreten wir beide Seiten: Bankkunden, die ihre Ansprüche durchsetzen oder sich gegen Forderungen wehren wollen, ebenso wie Banken und Sparkassen, die auf rechtssichere Abläufe und die Abwehr unberechtigter Ansprüche angewiesen sind.
Gerade dieser Blick von beiden Seiten macht uns stark. Die Liste der Gerichtsurteile zu bankrechtlichen Streitfragen ist lang, und sie zeigt: Wer sein Recht kennt und konsequent verfolgt, kann es durchsetzen. Mit erfahrenen Anwälten an Ihrer Seite stehen Ihre Chancen gut, gleich ob Sie Ansprüche geltend machen oder abwehren, als Kunde wie als Institut.
Unsere Leistungen im Bankrecht im Überblick
Wir vertreten Ihre Interessen im gesamten Bankrecht, vorausschauend beratend ebenso wie durchsetzungsstark im Streitfall.
Vorausschauend handeln: Probleme vermeiden
- Beratung vor Vertragsschluss: Für Bankkunden prüfen wir Darlehensverträge und AGB, bevor unterschrieben wird, und bewahren vor nachteiligen Klauseln. Kreditinstitute unterstützen wir bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Vertrags- und Geschäftsbedingungen. In den Verhandlungen sorgen wir auf beiden Seiten für tragfähige Lösungen.
- Erstellung von Rechtsgutachten: Sie sind unsicher über Ihre rechtliche Position? Wir erstellen fundierte Gutachten, die Ihnen, ob Kunde oder Institut, eine klare Grundlage für Ihre Entscheidungen geben.
Ihr Recht durchsetzen: Wenn es zum Konflikt kommt
- Darlehenskündigungen: Kunden stehen wir zur Seite, wenn die Bank ein Darlehen oder die gesamte Geschäftsbeziehung kündigt; wir prüfen die Rechtmäßigkeit und wehren unberechtigte Schritte ab. Kreditinstitute beraten und vertreten wir bei der rechtssicheren Kündigung und deren Durchsetzung. Mehr erfahren
- Schadensersatz und Rückforderungen: Wir setzen Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen durch und fordern unrechtmäßige Gebühren oder fehlerhaft berechnete Vorfälligkeitsentschädigungen zurück, und wir wehren solche Ansprüche für die von uns vertretenen Institute ab.
- Schutz bei Betrug: Geschädigten eines Phishing-Angriffs helfen wir, den Schaden zu begrenzen und Ansprüche geltend zu machen; Institute beraten wir zu Haftungsfragen und zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Mehr erfahren
- Zwangsvollstreckung: Droht die Zwangsvollstreckung in Ihre Immobilie, prüfen wir alle Mittel, um sie abzuwenden. Kreditinstitute begleiten wir bei der Verwertung von Sicherheiten und der Durchsetzung ihrer Forderungen. Mehr erfahren
- Widerruf von Darlehensverträgen: Viele ältere Kreditverträge enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen. Für Kunden prüfen wir, ob ein Widerruf noch heute möglich ist und sich daraus erhebliche Vorteile ergeben; Institute beraten wir zur Abwehr solcher Widerrufe. Mehr erfahren
Ihr nächster Schritt: Die anwaltliche Erstberatung
Sie sind unsicher, ob Sie im Recht sind und wie die Erfolgsaussichten stehen? Sie wollen wissen, ob sich ein Vorgehen lohnt? Wir bieten Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles in einer anwaltlichen Erstberatung.
So wissen Sie, ob ein Anspruch besteht, wie Ihre Chancen stehen, ihn durchzusetzen oder abzuwehren, und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben. Im Ergebnis entscheiden Sie informiert und frei, ob Sie uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen.
Anwalt ist Vertrauenssache, Erfolg ist Anwaltssache. In der Erstberatung lernen Sie uns kennen, und wir haben Gelegenheit, Ihr Vertrauen zu gewinnen.