
Ein gekündigtes Darlehen, eine strittige Vorfälligkeitsentschädigung, eine notleidende Forderung: Bankgeschäfte werfen rechtliche Fragen auf, bei denen es schnell um erhebliche Beträge geht. Sie sind anspruchsvoll, umfassend reguliert und staatlich beaufsichtigt. Wer hier seine Rechte kennt und konsequent durchsetzt, ist im Vorteil, auf Seiten der Kunden ebenso wie auf Seiten der Institute.
Seit vielen Jahren beraten und vertreten wir im Bankrecht. Bankkunden stehen wir zur Seite, wenn Darlehen gekündigt, Sicherheiten verwertet, Gebühren oder Vorfälligkeitsentschädigungen erhoben oder Zinsen angepasst werden und Zweifel an der Berechtigung bestehen (weiterführende Informationen zur Vorfälligkeitsentschädigung finden Sie unter www.vorfaelligkeitsentschaedigung.net), Phishing-Fällen u.v.m. Banken, Sparkassen und weitere Finanzdienstleister begleiten wir bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen, der Vertrags- und Sicherheitengestaltung, der Durchsetzung von Forderungen sowie der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Gerade diese langjährige Tätigkeit macht unsere Stärke aus. Wir kennen die rechtlichen Anforderungen ebenso wie die praktischen Abläufe in Kreditinstituten und die typischen Konfliktlagen, und wir wissen aus Erfahrung, worauf es ankommt. Davon profitieren unsere Mandanten, gleich ob Kunde oder Institut: Wir prüfen die Rechtslage nüchtern, sagen Ihnen klar, wie Ihre Chancen stehen, und setzen Ihre Interessen konsequent durch, außergerichtlich wie vor Gericht.
Als erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Bankgeschäfte zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Sie sind unsicher, ob Sie im Recht sind und ob es Sinn macht, gegen „Ihre“ Bank oder Sparkasse vorzugehen? Sie scheuen das Kostenrisiko, weil Sie die Erfolgsaussichten nicht kennen? Sie wissen nicht, welchen Anwalt Sie fragen können? – Kein Problem!
Wir bieten Ihnen dafür eine Ersteinschätzung Ihres Problems. So wissen Sie, ob Sie einen Anspruch haben, wie Ihre Chancen sind, diesen durchzusetzen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind. Ihre Vorteile:
Jeder Rechtsstreit ist eine Belastung. Nur dann, wenn der Mandant seinem Anwalt vertraut, er seine Angelegenheit in „guten Händen“ sieht, dann kann er gelassener damit umgehen. Mit unserer Ersteinschätzung können Sie uns „testen“ und wir haben die Möglichkeit, Ihr Vertrauen zu gewinnen.
Unser Erfolg gibt uns Recht, unsere Meinung ist gefragt und unser Wort hat Gewicht. So kommen wir in vielen Fällen schnell und unkompliziert außergerichtlich zum Ziel unserer Mandanten. Ist eine Klage unvermeidbar, führen wir den Prozess mit Kompetenz und Konsequenz.
Sollten Sie uns mit Ihrer Angelegenheit beauftragen, dann ist das für uns eine Verpflichtung. Erfolg ist keine Glückssache. Ausgewiesene Qualifikationen, langjährige Berufserfahrungen sowie großes Engagement sind der Schlüssel unserer Erfolge für unsere Mandanten.